Fachbereich Büromanagement

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement

Tätigkeitsfeld

Kaufleute für Büromanagement

  • beeinflussen und organisieren bürowirtschaftliche Prozesse und tragen somit wesentlich für die Erreichung der Unternehmensziele bei;
  • ermitteln Informationen und Daten, dokumentieren diese und präsentieren sie in geeigneter Weise;
  • gewährleisten die interne und externe Kommunikation, indem sie die Korrespondenz führen, Termine koordinieren und Besprechungen vorbereiten;
  • erhalten die Außenkontakte aufrecht und betreiben Qualitätsmanagement;
  • übernehmen personalbezogene Aufgaben und bringen ihre Kenntnisse bei Buchungsvorgängen ein;
  • steuern und koordinieren Beschaffungsvorgänge;
  • sind Experten der Informationsverarbeitung. Eine breit angelegte und umfassende kaufmännische Ausbildung stellt das Fundament ihrer beruflichen Tätigkeit dar.

Dauer

Die Ausbildung dauert lt. Ausbildungsordnung 3 Jahre. Bei Vorliegen eines höheren Schulabschlusses oder entsprechender Vorbildung sowie guter Leistung in Schule bzw. Betrieb kann die Ausbildungsdauer auf zweieinhalb oder zwei Jahre verkürzt werden.

 

 

Prüfungen

Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Passau.

Zeitpunkt

Prüfungsbereich

Prüfungszeit

Prüfungsverfahren

Gewichtung

Teil 1

(nach 18 Monaten)

Informationstechnisches Büromanagement

120 Minuten

Computergestützte praktische Prüfung

25 %

Teil 2

(zum Ende der Ausbildung)

Kundenbeziehungsprozesse

150 Minuten

90 Min. ungebunden und 60 Min. gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar)

30 %

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

Gebunden und ungebunden

10 %

Fachaufgabe in der Wahlqualifikation

20 Minuten

Report-Variante oder aufgabenbezogen

35 %

 

Die Prüfung ist dann bestanden, wenn

  • das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
  • das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
  • mindestens zwei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet werden
  • und kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wird.