Fachbereich Bank / Steuer

Im Fachbereich Bank/Steuer/Büro der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf werden die Ausbildungsberufe

 

Bankkauffrau/Bankkaufmann
Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter

und

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement

unterrichtet.

Bankkaufleute

 Tätigkeitsfeld

Der Beruf Bankkaufmann/-frau ist seit vielen Jahren einer der Klassiker unter den dualen kaufmännischen Ausbildungsberufen und gilt als Synonym für einen soliden Einstieg in die Arbeitswelt.

Nach über 20 Jahren wird nun für den Ausbildungsbeginn 01.08.2020 die Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 1998 grundlegend überarbeitet und modernisiert, da sich das Tätigkeitsfeld der Bankkaufleute in den letzten Jahren doch sehr stark verändert hat.

Im Mittelpunkt der Ausbildung steht der Umgang mit Kunden, die Beratung in Geldangelegenheiten und die Beratung über Kreditwünsche. Die Kundenberatung erfordert von Bankkaufleuten sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Menschen, Freundlichkeit und selbstverständlich Fachkompetenz – auch unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle.

Das Wertpapiergeschäft hat besonders in der Anlageberatung stark an Bedeutung gewonnen. In Zeiten von „Nullzinsen“ legen viele Anleger ihr Geld kaum mehr auf dem konventionellen Sparbuch an, sondern investieren in moderne Instrumente des Kapitalmarktes. Dieses Umdenken hat nicht nur bei den Kunden Einzug gehalten, sondern auch die Banken verlagern ihre Hauptgeschäftsfelder in diese Bereiche.

Das Kreditgeschäft erfordert eine breite Basis an Fachwissen und Fachkompetenz. Bankkaufleute müssen in der Lage sein, Kreditwünsche fachgerecht beurteilen und bearbeiten zu können, gegebenenfalls auch abzulehnen. Sie müssen die verschiedenen Kreditarten kennen, um Kunden bestmöglich beraten zu können.

Eine breitangelegte und umfassende kaufmännische Ausbildung stellt das Fundament ihrer beruflichen Tätigkeit dar.

Die vollständig digitalisierten Geschäftsprozesse in der Bankbranche erfordern zusätzlich neue methodische Kompetenzen in diesem Berufsbild.

Mit seiner Modernisierung bleibt der Beruf Bankkaufmann/-frau auch in Zukunft eine starke und bekannte „Premiummarke“ in der kaufmännischen Ausbildung, die für kommunikative und kreditwirtschaftlich fundierte Handlungskompetenz ihrer Absolventen steht.

Dauer

Die Ausbildung dauert lt. Ausbildungsordnung 3 Jahre. I.d.R. wird bei entsprechender Vorbildung eine kürzere Ausbildungszeit (2 ½ Jahre) vereinbart. Bei guten Leistungen während der Ausbildung ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich.

Lernorte

Während der Ausbildungszeit wechseln Berufsschulunterricht und praktische Ausbildung in den Kreditinstituten (Banken und Sparkassen der Landkreise Deggendorf und Regen).
Der Berufsschulunterricht findet im ersten Ausbildungsjahr an zwei Berufsschultagen, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an einem Tag in der Woche statt.

KMK-Rahmenlehrplan

Sie können den gesamten neuen Rahmenlehrplan über das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung, München (https://www.isb.bayern.de/berufsschule/lehrplan/berufsschule/lehrplan-lehrplanrichtlinie/1722/ ) einsehen.



Prüfungen

Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Passau.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres) – Gewichtung 20 %

  • Konten führen und Anschaffungen finanzieren – 90 Min.

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung (am Ende der Ausbildung) – Gewichtung 80 %

  • Vermögen aufbauen und Risiken absichern – 90 Min.
  • Finanzierungsvorhaben begleiten – 90 Min.
  • Wirtschafts- und Sozialkunde – 60 Min.

+

  • Kunden beraten – Beratungsgespräch als Gesprächssimulation – 30 Min.

 

Steuerfachangestellte

Tätigkeitsfeld

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten - vom Großunternehmer bis zur Privatperson - aus allen Branchen.

  •  Arbeiten in der Buchführung (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Erstellen von Jahresabschlüssen)
    •    Erstellen von Steuererklärungen
    •    Mitwirkung bei der Beratung von Mandanten
    •    allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten

Der Tagesablauf eines Auszubildenden ist sehr abwechslungsreich. Hinter den Zahlen stehen immer Menschen: die Mandanten des Steuerberaters. Sie kommen aus allen möglichen Branchen und Bereichen. Um ihre Interessen bestmöglich zu vertreten, stehen Sie in ständigem Kontakt mit ihnen.

Sie werden merken, dass Sie schon während der Ausbildung immer mehr Verantwortung übernehmen. Mit wachsendem Wissen werden Sie immer selbständiger arbeiten. Und nach der Ausbildung ist damit noch lange nicht Schluss: werden Sie Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter oder Steuerberater!

 

 

Dauer

Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit auf 2,5 Jahre verkürzt werden.

Lernorte

Während der Ausbildungszeit wechseln Berufsschulunterricht und praktische Ausbildung in den Steuerkanzleien.
Der Berufsschulunterricht findet im ersten Ausbildungsjahr an zwei Berufsschultagen, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an einem Tag in der Woche statt. Die restliche Zeit verbringt der Auszubildende in der Kanzlei, wo praktische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.

KMK-Rahmenlehrplan

Sie können den gesamten Rahmenlehrplan über das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung, München (https://www.isb.bayern.de) herunterladen.




Prüfungen

Zuständige Stelle ist die Steuerberaterkammer München.

Eine schriftliche Zwischenprüfung findet zum Ende des ersten Ausbildungsjahres statt. Die Zwischenprüfung erfolgt schriftlich anhand praxisbezogener Fälle in den Fächern
•    Steuerwesen (60 Minuten)
•    Rechnungswesen (60 Minuten)
•    Wirtschafts- und Sozialkunde (30 Minuten)

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil

Schriftlicher Teil
Es werden drei Aufsichtsarbeiten an zwei aufeinanderfolgenden Prüfungstagen aus folgenden Gebieten geschrieben:

  • Steuerwesen – 150 Min.
  • Rechnungswesen – 120 Min.
  • Wirtschafts- und Sozialkunde – 90 Min.

Mündliche Prüfung / Mandantenorientierte Sachbearbeitung
Die mandantenorientierte Sachbearbeitung legen die Prüflinge i.d.R. zusammen mit zwei weiteren Bewerbern vor einer Prüfungskommission mit drei bis fünf Mitgliedern ab.

 

Fachbereich Büromanagement

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement

Tätigkeitsfeld

Kaufleute für Büromanagement

  • beeinflussen und organisieren bürowirtschaftliche Prozesse und tragen somit wesentlich für die Erreichung der Unternehmensziele bei;
  • ermitteln Informationen und Daten, dokumentieren diese und präsentieren sie in geeigneter Weise;
  • gewährleisten die interne und externe Kommunikation, indem sie die Korrespondenz führen, Termine koordinieren und Besprechungen vorbereiten;
  • erhalten die Außenkontakte aufrecht und betreiben Qualitätsmanagement;
  • übernehmen personalbezogene Aufgaben und bringen ihre Kenntnisse bei Buchungsvorgängen ein;
  • steuern und koordinieren Beschaffungsvorgänge;
  • sind Experten der Informationsverarbeitung. Eine breit angelegte und umfassende kaufmännische Ausbildung stellt das Fundament ihrer beruflichen Tätigkeit dar.

Dauer

Die Ausbildung dauert lt. Ausbildungsordnung 3 Jahre. Bei Vorliegen eines höheren Schulabschlusses oder entsprechender Vorbildung sowie guter Leistung in Schule bzw. Betrieb kann die Ausbildungsdauer auf zweieinhalb oder zwei Jahre verkürzt werden.

 

 

Prüfungen

Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Passau.

Zeitpunkt

Prüfungsbereich

Prüfungszeit

Prüfungsverfahren

Gewichtung

Teil 1

(nach 18 Monaten)

Informationstechnisches Büromanagement

120 Minuten

Computergestützte praktische Prüfung

25 %

Teil 2

(zum Ende der Ausbildung)

Kundenbeziehungsprozesse

150 Minuten

90 Min. ungebunden und 60 Min. gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar)

30 %

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

Gebunden und ungebunden

10 %

Fachaufgabe in der Wahlqualifikation

20 Minuten

Report-Variante oder aufgabenbezogen

35 %

 

Die Prüfung ist dann bestanden, wenn

  • das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
  • das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
  • mindestens zwei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet werden
  • und kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wird.