Nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dürfen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen, wenn Sie an schweren und ansteckenden Infektionskrankheiten erkrankt sind. Dazu gehören u. a.: Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Meningokokken-Infektionen, Krätze, Diphtherie, Typhus, Tuberkulose, Durchfall verursacht durch EHEC-Bakterien, Hirnhautentzündung, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr sowie Cholera. Auch bei Kopflausbefall darf die Schule nicht besucht werden.

Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, wenn eine derartige Erkrankung festgestellt wird. Teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Bitte beachten Sie auch, dass sich ein Schulbesuch auch dann verbietet, wenn in der Familie jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet. Setzen Sie sich auch in diesem Fall unverzüglich mit uns in Verbindung.