Bei krankheitsbedingten Unterrichtsversäumnissen gelten gemäß § 20 BSO an der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf folgende Regelungen:

  1. Eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen und Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes bzw. Maßnahmenträgers (Stempel und Unterschrift) muss am folgenden Schultag selbstständig abgegeben werden.
  2. Häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
  3. Bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen und an Tagen mit Schulaufgaben muss als Entschuldigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden; eine Bescheinigung über einen Arztbesuch ist nicht ausreichend.
  4. Bei Nichtvorlage oder zu später Abgabe von Entschuldigungen gilt das Fehlen als unentschuldigt; ab 3 unentschuldigten Fehltagen erfolgt eine Anzeige beim Landratsamt (Bußgeld!).
  5. Wird ein Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, wird die Note 6 erteilt.
  6. Versäumte Schulaufgaben werden bei Wiederbesuch der BS sofort nachgeholt.
  7. Bei vorhersehbarer Verhinderung wie z.B. Vorstellungsgespräch, Facharzttermin, Führerscheinprüfung oder Musterung muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden.
  8. Bei einer Erkrankung während des Schultages kann die Klassenleitung nur in schwerwiegenden Fällen eine Befreiung vom Unterricht veranlassen.