Bei krankheitsbedingten Unterrichtsversäumnissen gelten gemäß § 20 BSO an der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf folgende Regelungen:
- Eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen und Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes bzw. Maßnahmenträgers (Stempel und Unterschrift) muss am folgenden Schultag selbstständig abgegeben werden.
- Häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
- Bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen und an Tagen mit Schulaufgaben muss als Entschuldigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden; eine Bescheinigung über einen Arztbesuch ist nicht ausreichend.
- Bei Nichtvorlage oder zu später Abgabe von Entschuldigungen gilt das Fehlen als unentschuldigt; ab 3 unentschuldigten Fehltagen erfolgt eine Anzeige beim Landratsamt (Bußgeld!).
- Wird ein Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, wird die Note 6 erteilt.
- Versäumte Schulaufgaben werden bei Wiederbesuch der BS sofort nachgeholt.
- Bei vorhersehbarer Verhinderung wie z.B. Vorstellungsgespräch, Facharzttermin, Führerscheinprüfung oder Musterung muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden.
- Bei einer Erkrankung während des Schultages kann die Klassenleitung nur in schwerwiegenden Fällen eine Befreiung vom Unterricht veranlassen.