Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an der
Staatlichen Wirtschaftsschule/Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf
Die EDV-Einrichtung des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Deggendorf und das Internet können als Lehr- und Lernmittel genutzt werden. Dadurch ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, pädagogisch wertvolle Informationen abzurufen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler Zugriff auf Inhalte erlangen, die ihnen nicht zur Verfügung stehen sollten. Weiterhin ermöglicht das Internet den Schülerinnen und Schülern, eigene Inhalte weltweit zu verbreiten.
Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf gibt sich deshalb für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang die folgende Nutzungsordnung. Diese gilt für die Nutzung von Computern und des Internets durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken (siehe Seite 2/Nummer 6).
1. Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den vorhandenen Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hängt die deliktische Verantwortlichkeit von der für die Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht ab (§ 823 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Elektronische Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet; deshalb sind während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.
2. Anmeldung an den Computern
Zur Nutzung der Computer ist eine individuelle Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort erforderlich.
Nach Beendigung der Nutzung haben sich die Schülerin oder der Schüler am PC bzw. beim benutzten Dienst abzumelden. Für Handlungen im Rahmen der schulischen Internetnutzung sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Das Passwort muss vertraulich behandelt werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses zu ändern.
3. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht, wenn Veränderungen auf Anordnung des Systembetreuers/der Systembetreuerin durchgeführt werden oder wenn temporäre Veränderungen im Rahmen des Unterrichts explizit vorgesehen sind. Fremdgeräte (beispielsweise Peripheriegeräte wie externe Datenspeicher oder persönliche Notebooks) dürfen nur mit Zustimmung des Systembetreuers/der Systembetreuerin, einer Lehrkraft oder aufsichtführenden Person am Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien (etwa Filme) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollten Schülerinnen und Schüler unberechtigt größere Datenmengen in ihrem Arbeitsbereich ablegen, ist das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf berechtigt, diese Daten zu löschen.
4. Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts – sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Verboten sind beispielsweise auch die Nutzung von Online-Tauschbörsen.
5. Protokollierung des Datenverkehrs
Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf ist in Wahrnehmung seiner Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch nach einem halben Jahr gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. In diesem Fall sind die personenbezogenen Daten bis zum Abschluss der Prüfungen und Nachforschungen in diesem Zusammenhang zu speichern. Der Schulleiter oder von ihm beauftragte Personen werden von ihren Einsichtsrechten nur stichprobeartig oder im Einzelfall in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen.
6. Nutzung von EDV-Einrichtung und von Informationen aus dem Internet
Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets ist nur im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken zulässig. Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Als schulisch ist eine Nutzung anzusehen, die unter Berücksichtigung des Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Deggendorf zulässig. Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf ist nicht für den Inhalt der über seinen Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Deggendorf dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Beim Herunterladen wie bei der Weitergabe von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
7. Verbreiten von Informationen im Internet
Werden Informationen im bzw. über das Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Deggendorf bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen beispielsweise digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung der Rechteinhaber auf eigenen Internetseiten verwendet oder über das Internet verbreitet werden. Die Urheber sind zu nennen, wenn diese es wünschen. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.
Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten dürfen auf den Internetseiten des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Deggendorf nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist dabei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Minderjährigen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres deren Einwilligung und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einwilligung kann widerrufen werden. In diesem Fall sind die Daten zu löschen. Für den Widerruf der Einwilligung muss kein Grund angegeben werden.
Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten im Internet einhergehen. Weiterhin wird auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt.
8. Schüler-WLAN
Den Schülerinnen und Schülern wird die kostenlose Benutzung des Schüler-WLAN-Zugangs gestattet, solange sie der Schule angehören. Die Nutzung kann jederzeit wieder untersagt werden, wenn gegen diese Nutzungsvereinbarung verstoßen wird.
Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Schüler-WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang zu beschränken oder auszuschließen. Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Der über das Schüler-WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch das Staatliche Berufliche Schulzentrum Deggendorf, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang im Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Deggendorf in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Deggendorf, 01. August 2024
Die Schulleitung
Christian Alt, StD
Schulleiter