Hausordnung

  1. Geltungsbereich

Die Hausordnung der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf gilt für den gesamten Bereich des Schulzentrums, also auch für die Kantine, den Vorplatz, die Bushaltestellen einschließlich der Zugangswege, die Schülerparkplätze sowie für den Pausenhof.

  1. Allgemeine Ordnung
  2. Als Schulgemeinschaft sind uns gegenseitige Wertschätzung und freundliche Umgangsformen ein besonderes Anliegen. Wir legen großen Wert auf Toleranz und sprechen uns ausdrücklich gegen Gewalt, Ausländerfeindlichkeit und Rassismus aus.
    Nach Art. 84 Abs. 2 BayEUG ist politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen
    oder auf dem Schulgelände nicht zulässig. Insbesondere ist das Tragen von Symbolen und Kleidungsmarken, die eine extremistische, fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren, verboten. Es ist alles zu
    unterlassen, was den Eindruck einer solchen Gesinnung entstehen lassen könnte.
  3. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist nach § 23 Abs. 2 BaySchO untersagt.
  4. Der Parkraum ist sehr begrenzt. Benutzen Sie für die Fahrt zur Schule öffentliche Verkehrsmittel oder bilden Sie Fahrgemeinschaften. Für Schülerfahrzeuge stehen lediglich die Parkplätze an der Konrad-Adenauer-Straße und beim Eisstadion zur Verfügung. Das Parken auf den Lehrerparkplätzen ist nicht gestattet.
  5. Halten Sie sich grundsätzlich nicht in Räumen, Fluren und Pausenhöfen einer anderen Schule des Schulzentrums auf.
  6. Im eigenen Interesse ist der Flucht- und Rettungsplan genau zu beachten.
    Unfälle im Schulhaus und auf dem Schulweg sind unverzüglich der Klassenleitung und dem Sekretariat zu melden.
  7. Nach Art. 56 Abs. 5 BayEUG gilt: Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände sind Handys und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Nur in dringenden Fällen und mit Zustimmung einer Lehrkraft darf das Handy benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung können Handys oder sonstige digitale
    Speichermedien vorübergehend einbehalten werden.
  8. Nach Art. 3 Abs. 1 GSG gilt im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG geahndet. Nach § 23 Abs. 1 BaySchO ist der Verzehr von alkoholischen Getränken verboten; Konsum, Besitz und Weitergabe von Drogen kommen zur Anzeige.
  9. Bitte achten Sie, vor allem in den Pausen, auf Ihre mitgebrachten Wertgegenstände. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust.
    Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben bzw. abzuholen.
  • Unterrichtsbetrieb
  1. Da an einer Berufsschule die Unterrichtszeit sehr knapp bemessen ist, ist es auch in Ihrem
    Interesse, diese voll auszunutzen. Das erfordert unbedingt Pünktlichkeit.
  2. Der Einkauf von Nahrungsmitteln und Getränken sowie deren Verzehr sind grundsätzlich nur außerhalb der Unterrichtszeiten und in den Pausen erlaubt.
  3. Alle Einrichtungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln.
    Beachten Sie die Nutzungsordnung für die EDV-Gerätschaften. Für schuldhaft verursachte Schäden und Verunreinigungen besteht Schadensersatzpflicht. Wenn Sie Beschädigungen feststellen, melden Sie diese bitte umgehend einer Lehrkraft.
  4. Wir appellieren an alle Schülerinnen und Schüler, Abfall in die bereitgestellten Behältnisse, getrennt nach Papier und Restmüll, zu entsorgen und die Toilettenanlagen sauber zu halten. Flaschen bitte über die Pfandautomaten zurückgeben oder neben die Abfalleimer stellen.
  5. Mit Rücksicht auf das Reinigungspersonal sind von den Schülerinnen und Schülern nach Unterrichtsschluss die Tafeln zu säubern, die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.
  1. Regelungen bei Versäumnissen und zur Nachholung von Leistungsnachweisen

(§ 20 BaySchO, § 11 BSO, § 12 Abs. 6 BSO)

  1. Innerhalb einer Woche ist unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung, bei Minderjährigen mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten, mit Stempel und Unterschrift des Ausbildungsbetriebes bzw. Maßnahmeträgers
    Bei nicht rechtzeitiger Vorlage gilt das Fehlen als unentschuldigt.
  2. Bei einer Erkrankung
    von mehr als 3 Unterrichtstagen
    oder
    an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen (Schulaufgabe, Referat, Präsentation, …)
    ist innerhalb von 10 Tagen eine Kopie des ärztlichen Attestes mit Stempel und Unterschrift des Ausbildungsbetriebes bzw. Maßnahmeträgers vorzulegen; eine Bescheinigung über einen Arztbesuch ist nicht ausreichend. Das Attest muss während der Zeit der Erkrankung ausgestellt sein, d. h. nachträglich ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
    Bei nicht rechtzeitiger Vorlage gilt das Fehlen als unentschuldigt.
  3. Häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse, kann die Schule Attestpflicht
  4. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage von Bescheinigung oder Attest, wird das Fehlen als schuldhaft erfasst und im Jahreszeugnis als unentschuldigt ausgewiesen.
  5. Wird ein Leistungsnachweis (schriftlich oder mündlich) ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, wird die Note 6
  1. Wird eine Schulaufgabe mit ausreichender Entschuldigung (Attest) versäumt, wird sie bei Wiederbesuch der Berufsschule unangekündigt nachgeholt (= offizieller Nachtermin).
  2. Ab 3 unentschuldigten Fehltagen erfolgt eine Anzeige beim Landratsamt, das in der Regel ein Bußgeldverfahren einleitet.
  3. Bei vorhersehbarer Verhinderung in dringenden Ausnahmefällen, wie z. B. Vorstellungsgespräch oder Führerscheinprüfung, muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht, bei Minderjährigen mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten, mit Stempel und Unterschrift des Ausbildungsbetriebes bzw. Maßnahmeträgers gestellt werden.
    Die Genehmigung erteilt für bis zu 3 Unterrichtsstunden die Klassenleitung, ab 4 Unterrichtsstunden die Schulleitung.
    Bei einer Erkrankung während des Schultages kann die Klassenleitung oder die jeweils unterrichtende Lehrkraft nur in schwerwiegenden Fällen eine Beurlaubung vom Unterricht gewähren. Grundsätzlich ist die nachträgliche Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Stempel und Unterschrift des Ausbildungsbetriebes bzw. Maßnahmeträgers erforderlich.
  4. Bei Versäumnissen sind die Schülerinnen und Schüler dafür verantwortlich, den fehlenden Unterrichtsstoff selbstständig nachzuholen.

Die Lehrerinnen und Lehrer der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf bieten Ihnen im Unterricht Qualität, Aktualität und Relevanz. Unsere Verwaltung ist orientiert an Richtigkeit, Zeitnähe und Effektivität. Deshalb erwarten wir von Ihnen als Schülerinnen und Schülern, Grundprinzipien wie Pünktlichkeit, Sauberkeit, Leistungsbereitschaft, Ordentlichkeit und Termintreue einzuhalten.

 

 

Ihr Erfolg ist unser Ziel!

 

 

Deggendorf, 1. August 2017

Die Schulleitung

 

OStD Johann Riedl
Schulleiter