„Mit der Grundsteuer werden wir noch viel Spaß haben!“

Odette Keller mit den Deggendorfer Steuerfachangestellten in einem der vielen repräsentativen Besprechungsräume des BFHDas höchste deutsche Gericht in Steuerangelegenheiten war Ziel einer Informationsfahrt der Absolventen der Klasse für Steuerfachangestellte der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf. Klassenleiterin StRin Kathrin Pfeffer und Abteilungsleiter StD Johann Kuchl besuchten quasi die „letzte Instanz“, wenn es um steuerrechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern und den Steuerbehörden geht. Im Münchner Nobel-Stadtteil Bogenhausen hat dieses höchste Bundesgericht seinen Sitz. Gegründet als Reichsfinanzhof vor exakt 100 Jahren hat dieses Gericht Zeiten und politische Systeme immer am gleichen Standort überdauert – fast schon ein Kuriosum!

Die Geschäftsverteilung im BFH erfolgt nach Steuerarten und teilt sich in 11 Senate. Frau Odette Keller, eine gebürtige Straubingerin, berichtete der Gruppe aus Deggendorf in frischer und heiterer Art und Weise von der Arbeitsweise und den Gepflogenheiten in diesem Bundesgericht. So konnte sie berichten, dass zum II. Senat, dem sie als Mitarbeiterin angehört, das Grundsteuerrecht gehört. Auslöser der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu, war ein Urteil des BFH, wo genau die Rechtmäßigkeit dieser Abgabe angezweifelt wurde. Hier wird es in nächster Zeit eine Neuerung geben, welche mit Sicherheit in ihrer Umsetzung wieder den BFH beschäftigen wird.

Die Steuerfachangestellten kennen den BFH von Aktenzeichen, welche in ihrer täglichen Arbeit in der Steuerkanzlei auf Urteile hinweisen, die in ihrer Tragweite auch die individuell zu bearbeitende Steuererklärung betreffen. So kennen die Steuerfachangestellten ab sofort nicht nur Zahlenfolge, sondern auch den Ort und das Vorgehen der dahinterstehenden Entscheidungen. Übrigens, der Auslöser des Grundsteuerurteils hat das Aktenzeichen „II R 16/13“!

Johann Kuchl