Vortrag Falschgelderkennung der Bundesbankfiliale Regensburg in den Bank- und Einzelhandelsklassen der 10. Jahrgangsstufe an der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf

Referent Hans Preiß von der Bundesbankfiliale Regensburg mit Schülern aus den verschiedenen Vorträgen der Klassen EH 10 und Bank 10 „Du falscher Fünfziger!“ - ein Ausdruck den niemand gerne hört. Verwendet wird er bei Personen, die jemanden etwas vorspielen - gar etwas versprechen - ohne es einhalten zu wollen. Den Ursprung hat der „falsche Fuffziger“ in Berlin, wo in vergangenen Zeiten mit gefälschten Münzen zwielichtige Geschäfte gemacht wurden. Der Ausdruck sei zwar veraltet, Gefahr und Schaden durch Falschgeld jedoch auch in Zeiten von Online-Banking und kontaktlosem Bezahlen aktueller denn je.

Allein in Deutschland geht man von einer jährlichen Schadenssumme von rund 5,1 Millionen Euro aus. Im gesamten, auf zwanzig europäische Staaten verteilten, Euroraum liegt der Schaden bei etwa 21,5 Millionen Euro. Doch wie gelangt Falschgeld in den Bargeldkreislauf? Die deutsche Bundesbank verteilt das Bargeld auf die jeweiligen Geschäftsbanken, welche dieses wiederum an dessen Kunden weitergeben. Diese geben ihr Geld in den verschiedenen Formen des Einzelhandels aus und erhalten gegebenenfalls nach dem Einkauf Wechselgeld. Die Einzelhandelsbetriebe senden das Bargeld mittels Werttransport an Geschäftsbanken, wovon es wieder zurück an die deutsche Bundesbank gelangt. Die Schwachstelle dieses Kreislaufs liegt beim Einzelhandel, denn dort schlagen Falschgeldbesitzer zu. Nach einem üppigen Großeinkauf beim nächstgelegenen Supermarkt bezahlen sie mit frisch gedruckten Euroscheinen und machen sich aus dem Staub. Laut Hochrechnungen der Deutschen Bundesbank gilt der 50 Euroschein als meist gefälschte Währung (35,7% im III Quartal 2022; 38% 2023). Je höherwertiger der Schein, desto mehr Sicherheitsmerkmale. Deshalb kommen Fälschungen mit allen wesentlichen Sicherheitsmerkmalen kaum bis gar nicht vor. Im Durchschnitt schätzt man auf sieben Fälschungen pro 10 000 Einwohner, wobei davon auszugehen ist, dass jeder von uns schon Falschgeld im Geldbeutel hatte. Dabei handelt es sich jedoch um geringwertiges Münzgeld, meist 2-Euro-Münzen.

Doch wie erkennt man Falschgeld? Das Prinzip hierbei lautet „Fühlen – Sehen – Kippen“.

Fühlen: Durch die Verwendung spezieller Druckverfahren erhalten die Euro-Banknoten ihre einzigartige Oberflächenbeschaffenheit. Am linken und rechten Rand der Geldscheinvorderseite lässt sich eine Reihe kurzer, hervorgehobener Linien ertasten. Außerdem ist bei Hauptmotiv, Schrift und Wertzahl ein Relief zu spüren.

Sehen: Hält man den Geldschein gegen das Licht wird das Hologramm am oberen Rand durchsichtig und in ihm erscheint ein beidseitig zu erkennendes Portrait der Europa. Außerdem erscheint der eingearbeitete Sicherheitsfaden als dunkler Streifen. Legt man die Banknote auf eine dunkle Oberfläche, werden die hellen Stellen dunkler.

Kippen: Beim Kippen des Scheins ist die von regenbogenfarbenen Linien umgebene Wertzahl der Banknote zu erkennen. Diese ist auf der Rückseite der Banknote mehrfach zu erkennen. Beim Kippen ist zudem links unten eine glänzende Zahl, die sog. Smaragdzahl, zu sehen, auf welcher sich der Lichtbalken auf und ab bewegt. Außerdem verändert sich die Farbe von smaragdgrün zu tiefblau.

Als Hilfsmittel zur Erkennung von Falschgeld werden meist Prüfstifte, UV-Lampen und elektronische Prüfgeräte verwendet. Diese kommen in den meisten Einzelhandelsbetrieben zum Einsatz.

Doch was tun, wenn man jemanden beim Bezahlen mit Falschgeld erwischt? Zunächst sollte man sich im Verdachtsfalls eine zweite Meinung einholen und das Geld einbehalten. Sollte der Täter Reißaus nehmen, kann man ihm – mit Sicherheitsabstand – folgen, um eventuelle Autokennzeichen zu notieren. In jedem Fall ist die Polizei zu verständigen. Jedoch würde niemand die ahnungslos dreinschauende Ü-70igerin dabei verdächtigen, dass sie neben Stricken, Kuchen backen und wöchentlichem Besuch der katholischen Dorfgemeinschaft, zuhause im großen Stil Falschgeld druckt. In diesem Fall sollte dennoch das verdächtig wirkende Geld einbehalten, Personalien aufgenommen und die Polizei verständigt werden.

In diesem Sinne: Augen auf beim Bargeldkauf.