Personalrat

Wie bei fast allen staatlichen Einrichtungen (z. B. Verwaltungen, Gerichten, Betrieben) ist nach dem bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) auch an unserer Schule ein Personalrat einzurichten. Die kaufmännische Berufsschule Deggendorf ist eine eigenständige Schule mit eigener Schulnummer, die aber mit der örtlichen Wirtschaftsschule vor Jahren eine gemeinsame Schulleitung bekommen hat. Art. 5 Abs. 3 BayPVG sieht hier die Möglichkeit vor, dass die beiden Einrichtungen getrennte Personalvertretung haben, wenn die Mehrheit der wahlberechtigten Mitarbeiter dies beschließt. So bestehen zwei Vertretungen, die aber bei den gemeinsamen Angelegenheiten gut zusammenarbeiten.

Wegen der strengen Schweigepflicht im Art. 10 BayPVG kann hier nicht über konkrete Fälle der Personalratsarbeit berichtet werden. Deshalb sollen hier nur einige allgemeine Punkte stichwortartig aufgezeigt werden:

 

  • allgemeine Aufgabe des Personalrats ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben
  • Die Größe des Personalrats richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Beschäftigten; bei uns sind mehr als 21 wahlberechtigt, also besteht der Personalrat aus drei Personen
  • Das Wahlverfahren kann sehr kompliziert sein. Da bei uns alle Mitarbeiter verbeamtet sind, muss keine Gruppenbildung (Beamte, Angestellte und Arbeiter) stattfinden, was das Wahlverfahren sehr vereinfacht.
  • Die regelmäßige Amtzeit beträgt fünf Jahre.
  • Personalratssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder auf Verlangen des Dienstellenleiters einberufen. Hier können Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden.
  • In jedem Kalenderhalbjahr soll eine Personalversammlung abgehalten werden.
  • Der Leiter der Dienststelle und die Personalvertretung sollen einmal im Monat zusammentreten (Monatsgespräch).
  • Bei der Art der Beteilung des Personalrats unterscheidet das Gesetz Initiativ- und Mitbestimmungsrecht sowie Recht auf Anhörungen und Unterrichtung. Die Mitwirkung bezieht sich v. a. auf Personal-, Sozial- und Organisationsangelegenheiten.

Folgend eine Auflistung der Mitglieder des Personalrates:

  • Dipl.-Hdl. Simone Brücklmayer
  • Dipl.-Hdl. Benedikt Oswald
  • Dipl.-Hdl. Michael Peter