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I Geltungsbereich
Die Hausordnung der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf gilt für den gesamten Bereich des Schulzentrums, also auch für die Kantine, den Vorplatz, die Bushaltestellen, die Zugangswege zu den Omnibussen einschließlich der dortigen Schülerparkplätze, die Sporthallen sowie für den Pausenhof.
II Allgemeine Ordnung
Wir bitten Sie Folgendes zu beachten:
- Der Parkraum ist begrenzt. Benützen Sie für die Fahrt zur Schule öffentliche Verkehrsmittel. Für Schülerfahrzeuge stehen lediglich der Parkplatz an der Egger Straße sowie die Parkplätze an der Konrad-Adenauer-Straße in Höhe der Schulsportanlage und beim Eisstadion zur Verfügung. Das Parken auf den Lehrerparkplätzen ist nicht gestattet!
- Halten Sie sich grundsätzlich nicht in Räumen, Fluren und Pausenhöfen einer anderen Schule des Schulzentrums auf.
- Im eigenen Interesse sind die Fluchtwege genau zu beachten.
- Nach Art. 56 Abs 5 BayEUG gilt: Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände sind Handys und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Nur in dringenden Fällen und mit Zustimmung einer Lehrkraft darf das Handy auf dem Schulgelände benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung können Handys oder sonstige digitale Speichermedien vorübergehend einbehalten werden.
- Nach Art. 3 GSG (Gesundheitsschutzgesetz) gilt im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände absolutes Rauchverbot! Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG geahndet.
- Nach Art. 84 Abs. 2 BayEUG ist politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände nicht zulässig. Insbesondere ist das Tragen von Symbolen und Kleidungsmarken, die eine rechtsextremistische, fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren verboten. Es ist alles zu unterlassen, was den Eindruck einer solchen Gesinnung entstehen lassen könnte
- Bitte achten Sie, vor allem in den Pausen, auf Ihre mitgebrachten Wertgegenstände. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust.
III Unterrichtsbetrieb
- Da an einer Berufsschule die Unterrichtszeit sehr knapp bemessen ist, ist es auch in Ihrem Interesse, diese voll auszunutzen. Das erfordert allerdings Pünktlichkeit.
- Der Verzehr von Nahrungsmitteln ist nur während der Pausenzeiten erlaubt.
- Alle Einrichtungsgegenstände, Bücher und die übrigen Arbeitsmittel sind pfleglich zu behandeln.
- Mit Rücksicht auf das Reinigungspersonal sind von den Schülern die Stühle in den Unterrichtsräumen nach Unterrichtsschluss hochzustellen, die Fenster zu schließen, die Tafeln zu säubern und die Ablagen unter den Bänken auszuräumen.
- Wir appellieren an alle Schülerinnen und Schüler Abfall in die bereitgestellten Behältnisse, getrennt nach Papier und Restmüll, zu entsorgen und die Toilettenanlagen sauber zu halten. Flaschen bitte neben die Abfalleimer stellen.
IV Regelungen bei Unterrichtsversäumnissen
Bei krankheitsbedingten Unterrichtsversäumnissen gelten gemäß § 20 BSO an der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf folgende Regelungen:
- Eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen und Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes bzw. Maßnahmenträgers (Stempel und Unterschrift) muss am folgenden Schultag selbstständig abgegeben werden.
- Häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
- Bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen und an Tagen mit Schulaufgaben
muss als Entschuldigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden; eine Bescheinigung über einen Arztbesuch ist nicht ausreichend.
- Bei Nichtvorlage oder zu später Abgabe von Entschuldigungen gilt das Fehlen als unentschuldigt; ab 3 unentschuldigten Fehltagen erfolgt eine Anzeige beim Landratsamt (Bußgeld!).
- Wird ein Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung versäumt,
wird die Note 6 erteilt.
- Versäumte Schulaufgaben werden bei Wiederbesuch der BS sofort nachgeholt.
- Bei vorhersehbarer Verhinderung wie z.B. Vorstellungsgespräch, Facharzttermin, Führerscheinprüfung oder Musterung muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden.
- Bei einer Erkrankung während des Schultages kann die Klassenleitung nur in schwerwiegenden Fällen eine Befreiung vom Unterricht veranlassen.
Wir als Kaufmännische Berufsschule Deggendorf sind bemüht, Ihnen im Unterricht Qualität, Aktualität und Relevanz zu bieten und bei der Verwaltung Richtigkeit, Zeitnähe und Effektivität zu gewährleisten. Das können wir aber nur, wenn wir an Sie als Schülerinnen und Schüler den Anspruch auf die Grundprinzipien der Pünktlichkeit, Sauberkeit, Arbeitshaltung, Leistungsbereitschaft, Ordentlichkeit und Termintreue stellen.
Ihr Erfolg ist unser Ziel!
Deggendorf, 1. August 2011
Die Schulleitung
Dipl.-Hdl. Hans Riedl Oberstudiendirektor
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